Energiekostenpauschale 2 für Kleinst- und Kleinunternehmen

11. Juli 2024

Die Energiekostenpauschale 2 für Kleinst- und Kleinunternehmen (Jahresumsatz 2023: EUR 10.000,- bis EUR 400.000,-) für Energiekosten des Jahres 2023 kann ab sofort bis 08.08.2024 beantragt werden. Die Pauschalförderung wird abhängig von Branche und Jahresumsatz berechnet und kann von EUR 167,50 bis EUR 2.685,- betragen.

Für die Einbringung des Antrags am Unternehmensserviceportal (USP) ist eine Registrierung beim USP, die ID Austria und der aktuelle ÖNACE-Code (Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten) nötig. Als Voraussetzung für die Pauschalförderung gelten die Regelungen der Richtlinie „Energiekostenpauschale für Unternehmen 2“.

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