Energiekostenpauschale 2 für Kleinst- und Kleinunternehmen
Die Energiekostenpauschale 2 für Kleinst- und Kleinunternehmen (Jahresumsatz 2023: EUR 10.000,- bis EUR 400.000,-) für Energiekosten des Jahres 2023 kann ab sofort bis 08.08.2024 beantragt werden. Die Pauschalförderung wird abhängig von Branche und Jahresumsatz berechnet und kann von EUR 167,50 bis EUR 2.685,- betragen.
Für die Einbringung des Antrags am Unternehmensserviceportal (USP) ist eine Registrierung beim USP, die ID Austria und der aktuelle ÖNACE-Code (Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten) nötig. Als Voraussetzung für die Pauschalförderung gelten die Regelungen der Richtlinie „Energiekostenpauschale für Unternehmen 2“.
Das Team von Asontas unterstützt Sie gerne bei Fragen zur Energiekostenpauschale 2!
Wie diese News oder Informationen auch für Sie konkreten Nutzen bedeuten können, zeigt Ihnen das Team von Asontas.
Klare Strategien. Kreative Lösungen.