Erhöhung von Familienleistungen 2024

15. November 2023

2024 bringt insbesondere Familien mit Kindern weitere steuerliche Erleichterungen.

Zuschuss zur Kinderbetreuung

Ab 2024 können Arbeitgeber einen Betrag von EUR 2.000 als Zuschuss zur Kinderbetreuung zur Auszahlung bringen – bisher waren dies lediglich EUR 1.000. Dieser Zuschuss kann bis zum 14. Lebensjahr des Kindes durch den Arbeitgeber gewährt werden.

Betriebskindergarten

Sollte ein Arbeitgeber eine betriebseigene elementare Bildungseinrichtung (= Betriebskindergarten) betreiben, ist die Benützung dieser Einrichtung für die Mitarbeiter steuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn auch betriebsfremde Personen ihre Kinder in dieser Einrichtung betreuen lassen können.
Ob diese Zuschüsse allerdings auch sozialversicherungsfrei sein werden, bleibt noch abzuwarten.

Kindermehrbetrag

Der Kindermehrbetrag, der allen Erwerbstätigen auch als Negativsteuer ausgezahlt werden kann, wird von EUR 550 auf EUR  700 pro Kind erhöht.

Wie diese News oder Informationen auch für Sie konkreten Nutzen bedeuten können, zeigt Ihnen das Team von Asontas.

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