Reisespesen

Kilometergeld:

Sind Sie mit dem eigenen privaten PKW (neuerdings auch mit dem fremden PKW) beruflich unterwegs, besteht die Möglichkeit, für die gefahrenen Kilometer Kilometergeld steuerlich geltend zu machen. Damit sind die Kosten für Benzin, Reparatur, Mautgebühren etc. abgegolten.

Taggeld, Nächtigungsgeld:

Sie können diese pauschal ohne Belegnachweis ansetzen; bitte beachten Sie, dass Sie entweder Restaurantrechnungen oder die (verminderte) Pauschale verrechnen dürfen. Beim Erstellen Ihrer Reiseabrechnung unterstützen wir Sie mit einem kostenlosen Merk- und Formblatt, das wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

Wenn Sie mehr wissen wollen, kontaktieren Sie uns doch einfach: Wer fragt, gewinnt.

Zurück