Was kann ich als Unternehmer absetzen?

Betriebsausgaben sind:

Reise- und Fahrtkosten:
Sie können steuerlich die Unterbringungskosten, die Fahrtkosten, sowie zusätzlich Verpflegungskosten absetzen. Dafür müssen Sie Anfangsziel, Zweck und Ende der Reise genau beschreiben.

Taxikosten:
In einem plausiblen Ausmaß können Taxikosten beruflicher Termine abgesetzt werden. Der Fiskus verlangt jedoch, daß Sie auf den Taxibelegen Ziel- und Zweck der Reise angeben.

Fachliteratur:
Auch die damit zusammenhängenden Aufwendungen können abgesetzt werden.

Porto und Telefonkosten:
Soweit diese Kosten mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, können diese auch abgesetzt werden. Wird von Ihrem Telefonanschluß auch privat telefoniert, so ist ein geschätzter Anteil bei der Steuererklärung zu berücksichtigen.

Büromaterial, Mitgliedsbeiträge, Weiterbildung

Arbeitszimmer:
Der Abzug der anteiligen Kosten für ein in der Wohnung gelegenes Arbeitszimmer ist sehr restriktiv möglich. Es gibt dennoch Möglichkeiten, Arbeitszimmer einkommensteuerlich zu berücksichtigen. Die damit zusammenhängenden Vorsteuern (bezahlte Umsatzsteuer) sind - dank europarechtlichen Judikatur – eher abziehbar; damit kann es beispielsweise sein, dass Arbeitszimmer umsatzsteuerlich (Vorsteuerabzug), aber nicht einkommsteuerlich berücksichtigt werden können.

Sozialversicherungsbeiträge

Steuerberatung

Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
Diese können nur abgesetzt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit stehen. Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, sind ebenfalls abzugsfähig.

Geld- oder Sachaufwendungen
Diese Aufwendungen können in Verbindung mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen (insbesondere Hochwasser-, Vermurungs- oder Lawinenschäden) als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.

usw.

Damit vor dem Finanzamt die oben angeführten Ausgaben tatsächlich abgesetzt werden können, müssen die erforderlichen Aufzeichnungen und Belege vorhanden sein. Wenn Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben in erster Linie über ein Bankkonto abwickeln, ist zu empfehlen, für Ihre selbständige berufliche Tätigkeit ein gesondertes Bankkonto einzurichten.

Bitte beachten Sie, dass via Internet keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilt werden können! Die gegenständlichen Informationen ersetzen daher nicht die persönliche und individuelle Beratung.
Alle Informationen beziehen sich nur auf die Rechtslage in Österreich.

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