Hilfsmaßnahmen für Unternehmen in der Corona-Krise
Wegen der außergewöhnlichen Umstände haben wir die derzeit für uns verfügbaren Informationen zu Hilfsmaßnahmen für Unternehmen aufgrund der Corona-Krise vorbereitet und werden diese laufend aktualisieren.
Corona-Kurzarbeit
Durch Kurzarbeit können durch Herabsetzung der Normalarbeitszeit die Arbeitskosten reduziert werden und gleichzeitig die Beschäftigten im Unternehmen gehalten werden.
Adaptierung der Kurzarbeit wegen Corona-Schutzmaßnahmen ab 03.11.2020.
Von 01.10.2020 bis 31.03.2021 gilt Phase 3 der Kurzarbeit.
NEU! Ab 01.04.2021 bis 30.06.2021 gilt Phase 4 der Kurzarbeit.
COVID-19-Investitionsprämie
Die CoVID-19-Investitionsprämie schafft Anreize für Unternehmensinvestitionen und leistet damit einen Beitrag zur Sicherung von Betriebsstätten, Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Weitere Hilfsmaßnahmen für Unternehmen
Hier finden Sie weitere Maßnahmen, die Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, unterstützen:
- Ausfallbonus
- Lockdown-Umsatzersatz II für vom Lockdown indirekt betroffene Unternehmen
- Verlustersatz
- Corona-Hilfsfonds - Garantien, Fixkostenzuschuss I und Fixkostenzuschuss II
- Härtefall-Fonds der WKO für EPU, Kleinstunternehmen, neue Selbständige und freie Dienstnehmer
- Kreditrahmen für Exportunternehmen
- Österreichische Gesundheitskasse (9 ehemalige GKKs): Vorübergehende Erleichterungen für Dienstgeber
- Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Sozialversicherung der Selbständigen
- Steuerliche Sonderregelgungen betreffend Corona-Virus
- SVS: Überbrückungsfinanzierungen für selbständige Künstlerinnen und Künstler
- Künstler-Sozialversicherungsfonds: COVID-19-Fonds
- Non-Profit-Organisation - Unterstützungsfonds
- Neustartbonus
- Lehrlings-Bonus
- Corona-Familienhärtefonds
Weitere wichtige Informationen - auch die Corona-Krise betreffend - finden Sie in unserer Info-Datenbank.
Klare Strategien. Kreative Lösungen.