Anti-Teuerungspaket gegen Einkommensverlust

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Die Regierung hat ein milliardenschweres Paket gegen die Teuerung geschnürt (einzelne Punkte wurden noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht). Mit dem Anti-Teuerungspaket will die Regierung ab 2023 auch die kalte Progression – zumindest überwiegend - abschaffen.

Entlastungmaßnahmen

  • Im August werden EUR 180 für jedes Kind zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt.
  • Im September fließen EUR 300 für Menschen mit geringem Einkommen wie etwa Sozialhilfebezieher, Arbeitslose und Mindestpensionisten.
  • Im Oktober erhalten alle in Österreich lebenden Erwachsenen EUR 250 Klimabonus plus weitere EUR 250 Teuerungsbonus. Für jedes Kind kommen noch EUR 250 dazu.
  • Der erhöhte Familienbonus (EUR 2.000 statt EUR 1.500) und der erhöhte Kindermehrbetrag (EUR 550 statt EUR 450) werden auf das ganze Jahr 2022 vorgezogen.
  • Einführung eines einmaligen Teuerungsabsetzbetrags für 2022 in Höhe von EUR 500. Zwischen EUR 1.100 und EUR 1.800 Einkommen greifen die EUR 500 voll, darunter gibt es eine Einschleifung durch den Sozialversicherungsdeckel, darüber eine Einschleifregelung bis EUR 2.500.
  • Verlängerung des Wohnschirms (Schutz vor Delogierung).
  • Der Digi-Scheck für Lehrlinge (bis zu 3 mal EUR 500 pro Jahr) wird bis 2024 verlängert.

Abschaffung der "kalten Progression"

Ab 2023 wird die kalte Progression teilweise abgeschafft. Grenzbeträge der Progressionsstufen (mit Ausnahme der 55%-Stufe) sowie negativsteuerfähige Absetzbeträge (Verkehrsabsetzbetrag, Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag) werden automatisch um 2/3 der Inflation vom Zeitraum Juli bis Juni ab 01.01. des Folgejahres angehoben.

Valorisierung von Sozialleistungen

Ab 01.01.2023 werden das Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld, die Studienbeihilfe, die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag sowie das Kinderbetreuungsgeld (inkl. Familienzeitbonus) valorisiert. Die Basis für die jährliche Valorisierung ist die Inflation im Zeitraum Juli bis Juni.

Direktzuschuss für energieintensive Unternehmen

Unternehmen, die heuer besonders unter den hohen Energiekosten leiden, werden 2022 mittels eines Zuschusses für Energie entlastet.

Strompreiskompensation

2022 wird die Strompreiskompensation für Unternehmen einen Teil der indirekten CO²-Kosten rückvergüten, die durch die Weitergabe der Kosten von Treibhausgasemissionen über die Strompreise tatsächlich entstehen. Die Mittel zur Bedeckung der Förderungen sind mit 75% der Einnahmen aus den Versteigerungserlösen des Jahres 2021 begrenzt.

Teuerungsprämien für Arbeitnehmer

Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Jahr 2022 oder im Jahr 2023 auf Grund der gestiegenen Preise zusätzlichen Arbeitslohn, ist diese Zahlung steuerlich begünstigt. Derartige zusätzliche Zahlungen werden als "Teuerungsprämie" im Kalenderjahr 2022 bzw. 2023 bis zu einem Betrag von insgesamt EUR 3.000 steuerfrei und sozialversicherungsfrei sein, auch weitere Lohnnebenkosten fallen nicht an. Davon sind EUR 1.000 an eine entsprechende kollektive Regelung (lohngestaltende Vorschrift) gebunden, EUR 2.000 können auch einzelnen Arbeitnehmer gewährt werden. Der Deckel von EUR 3.000 soll auch Zahlungen der Mitarbeitergewinnbeteiligung berücksichtigen.

Verschiebung der CO2-Bepreisung

Die CO2-Bepreisung wird von Juli 2022 auf Oktober 2022 aufgeschoben.

Senkung der Lohnnebenkosten

Die Lohnnebenkosten werden dauerhaft um 0,3 Prozentpunkte gesenkt. Der Beitrag zur Unfallversicherung (UV-Beitrag) wird um 0,1 Prozentpunkte, der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um 0,2 Prozentpunkte auf 3,7 Prozent abgesenkt.

 

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