Energiekosten-Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinunternehmer (=Energiekostenpauschale) – Richtlinie ab Mai 2023

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Nach der Einführung des Energiekostenzuschusses I und II soll nun auch den österreichischen Kleinst- und Kleinunternehmern mit der Energiekostenpauschale geholfen werden, die hohen Energiepreise zu bewältigen.

Dabei handelt es sich eine Pauschalförderung in der Höhe von EUR 110 bis EUR 2.475, welche von der Branche und dem Jahresumsatz abhängig ist. Diese Förderung kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden, wenn der Jahresumsatz zwischen EUR 10.000 und EUR 400.000 beträgt.

Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.

Auf der Website https://www.energiekostenpauschale.at kann man einen Selbst-Check durchführen, um zu erfahren, ob man die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt. Für den Antrag ist eine Handysignatur oder eine ID Austria und ein Zugang zum USP (Unternehmensserviceportal – https://www.usp.gv.at) nötig, die ÖNACE-Klassifikation und der Jahresumsatz von 2022 müssen bekannt sein.

Ebenfalls auf der Website finden Sie FAQs – leider wird die Richtlinie der Energiekostenpauschale erst im Mai zur Verfügung gestellt.

 

Bei Fragen zum Energiekostenpauschale steht Ihnen das Team von Asontas gerne zur Seite!

 

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