Energiekostenzuschuss für NPOs und Neue Selbstständige

Für Neue Selbstständige und für Non-Profit-organisationen wurden Zuschüsse als Ausgleich für die Energiemehrkosten beschlossen.
Neue Selbstständige erhalten einen einmaligen Energiekostenzuschuss von EUR 410. Dieser gilt für jene Neuen Selbstständige, die im Zeitraum von Februar bis Dezember 2022 durchgehend nach GSVG pflicht- bzw. krankenversichert waren, sofern die monatliche Beitragsgrundlage für Dezember die Höchstbeitragsgrundlage von EUR 6.615 nicht erreicht. Der Zuschuss wird als Gutschrift auf das Beitragskonto im vierten Quartal 2023 geleistet.
Auch für Non-Profit-Organisationen wird ein eigener Energiekostenzuschuss angeboten. Das neue Gesetz sieht Unterstützungsleistungen für Energiemehrkosten in den Jahren 2023 und 2024 für Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit aus dem gemeinnützigen und kirchlichen Bereich vor, die nicht im Sinne der entsprechenden Regelung im Umsatzsteuergesetz unternehmerisch tätig sind.