Energiekostenzuschuss I Q4 2022

Der Energiekostenzuschuss 1 für das vierte Quartal 2022 gilt für Energieausgaben im Zeitraum von 01.10.2022 bis 31.12.2022.
Die Voranmeldung für diese Förderung läuft von 29.03.2023 bis 14.04.2023 im aws Fördermanager. Sowohl bei Voranmeldung also auch bei der Antragstellung gilt das „first com, first served“-Prinzip.
Auf Basis des Zeitpunkts der Voranmeldung werden seitens der aws Zeitfenster vergeben, in denen die Antragstellung erfolgen muss. Dieses Zeitfenster muss zwingend eingehalten werden. Eine Verlängerung der zugewiesenen Antragsfrist ist nicht möglich. Grundsätzlich ist die Antragstellung von 17.04.2023 bis 16.06.2023 geöffnet, das individuelle Zeitfenster liegt innerhalb dieses Zeitraumes.
Leider gibt es noch keine neue Richtlinie, die Eckdaten des Energiekostenzuschuss 1 Q4 2022 werden auf einer Grafik auf der asw-Website dargestellt.
Wenn Sie Fragen zum Energiekostenzuschuss und dessen Beantragung haben, unterstützt das Team von Asontas Sie gerne!