Hilfsmaßnahmen und ihre Antragsfristen

Auch während des zweiten Lockdowns ist unser Team für Sie und Ihre Anliegen da:
Unser Kanzlei ist für Sie geöffnet.
Wir sind telefonisch und per E-Mail von
Montag bis Donnerstag von 08:30 - 17:00 Uhr und am
Freitag von 08:30 bis 14:00 erreichbar.
Derzeit laufen viele Unterstützungsmaßnahmen wegen der Corona-Krise gleichzeitig. Um den Überblick nicht zu verlieren, haben wir die Antragsfristen für Sie zusammengestellt. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen zu den Maßnahmen haben oder wenn wir Sie bei der Beantragung unterstützen sollen.
Gerne können wir auch Anträge für Sie einreichen - in diesem Fall ersuchen wir Sie um Information bis Mittwoch, 25.11.2020, um Ihren Antrag zeitgerecht einbringen zu können.
Hilfsmaßnahmen | Antragsfristen |
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Härtefallfonds | bis 30.04.2021 |
Fixkostenzuschuss | bis 31.08.2021 |
SVS: Überbrückungsfinanzierung für selbständige KünstlerInnen | bis 31.12.2020 |
Künstler-Sozialversicherungsfonds: Covid 19-Fonds | bis 31.12.2020 |
Kreditgarantien via aws und ÖHT | bis 15.12.2020 |
Non-Profit-Organisationen - Unterstützungsfonds | bis 31.12.2020 |
Covid-19 Kontrollbank- Refinanzierungsrahmen für Exportbetriebe via Hausbank | individuell |
Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz | Antrag binnen 3 Monaten ab Ende der Maßnahme |
COVID-19-Investitionsprämie | bis 28.02.2021 |
Corona-Kurzarbeit | Anträge grundsätzlich vor Beginn Kurzarbeit, Ausnahme für Kurzarbeitsvorhaben mit Beginn ab 01.11.2020 bis Ende Lockdown II |
Lockdown-Umsatzersatz November 2020 | bis 15.12.2020 |