Ökosoziale Steuerreform 2022

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Neben dem neuen Investitionsfreibetrag und der Verlängerung der degressiven Abschreibung wurden im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform 2022 folgende Änderungen beschlossen.

Reduktion des Einkommensteuersatzes
Jahreseinkommen bis EUR 11.000 bleiben weiterhin steuerfrei. Für Einkommen zwischen EUR 11.000 und EUR 18.000 wurde der Steuersatz bereits von 25% auf 20% gesenkt. In der Einkommensstufe zwischen EUR 18.000 und EUR 31.000 Euro wird ab 01.07.2022 der Steuersatz von 35% auf 30% gesenkt, wobei ab 01.01.2022 ein Mischsatz von 32,5% zur Anwendung kommt.
In weiterer Folge wird ab 01.07.2023 die 3. Tarifstufe (Einkommen zwischen EUR 31.000 und EUR 60.000) von 42% auf 40% reduziert – hier kommt ab 01.01.2023 ein Mischsatz von 41% zur Anwendung.

Familienbonus Plus
Der jährliche Familienbonus Plus wird ab 01.07.2022 von EUR 1.500 auf EUR 2.000 pro Kalenderjahr und Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhöht, bei Kindern ab 18 Jahren von EUR 500 auf EUR 650 /Jahr. Der Kindermehrbetrag beträgt derzeit EUR 250 pro Kind und steigt bis 2024 stufenweise auf EUR 450.

Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag und Pensionistenabsetzbetrag
Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag („SV-Bonus“) und der (erhöhte) Pensionistenabsetzbetrag werden angehoben. Für Arbeitnehmer wird der SV-Bonus auf EUR 650 erhöht. Gleichzeitig wird die Einschleifregelung auf Einkommen von EUR 16.000 bis EUR 24.500 ausgeweitet. Für Pensionisten werden der Pensionistenabsetzbetrag auf EUR 825 und der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag auf EUR 1.214 angehoben. Gleichzeitig werden die Beträge der Pensionseinkünfte, für die die Einschleifregelungen anzuwenden sind, erhöht.
Die Erhöhung der SV-Rückerstattung und die Anhebung des Pensionistenabsetzbetrages erfolgen bereits rückwirkend für das Veranlagungsjahr 2021.

Krankenversicherung
Selbständige und Bauern mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten - abhängig von der Höhe der monatlichen Beitragsgrundlage - eine Beitragsgutschrift im Bereich der Krankenversicherung. Entsprechend einer gesetzlich festgelegten Staffelung beträgt diese zwischen EUR 90 Euro und EUR 315.

Körperschaftsteuersatz
Der Körperschaftsteuersatz wird gesenkt, und zwar ab 2023 auf 24% und ab 2024 auf 23%.

Beteiligung von Mitarbeitern
Die Beteiligung von Mitarbeitern am Erfolg des Unternehmens ist bis zu EUR 3.000/Jahr für bestimmte Mitarbeitergruppen begünstigt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter
Die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wird von derzeit EUR 800 auf künftig EUR 1.000 angehoben. Die neue Rechtslage gilt ab 010.1.2023.

Gewinnfreibetrag
Der Grundfreibetrag (Teil des Gewinnfreibetrags) wird von 13 % auf 15 % erhöht.

 

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