Nach der Einführung des Energiekostenzuschusses I und II soll nun auch den österreichischen Kleinst- und Kleinunternehmern mit der Energiekostenpauschale geholfen werden, die hohen Energiepreise zu bewältigen.
Der Energiekostenzuschuss 1 für das vierte Quartal 2022 gilt für Energieausgaben im Zeitraum von 01.10.2022 bis 31.12.2022. Die Voranmeldung läuft bis 14.04.2023.
Die Bundesregierung hat den Energiekostenzuschuss 1 verlängert und für das Jahr 2023 den Energiekostenzuschuss 2 geschaffen. Ein Pauschalfördermodell für Unternehmen mit geringeren Energiemehrkosten ist in Ausarbeitung. Erste Details wurden präsentiert, bis zur Veröffentlichung der Richtlinie können sich aber noch Änderungen ergeben.